Führerscheinuntersuchung
Für den Erwerb eines Lkw-Führerschein der Klassen C, C1, CE oder C1E müssen Sie gemäß § 11 Abs. 9 sowie Anlage 5 Nummer 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genauso wie für die Verlängerung des Lkw-Führerscheins alle 5 Jahre gemäß § 23 Abs. 1 FeV eine sogenannte Eignungsuntersuchung über sich ergehen lassen. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende ärztliche und augenärztliche Untersuchung für Lkw-Fahrer.
Werden dabei keinerlei Erkrankungen diagnostiziert, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen können, erhalten Sie eine entsprechende ärztliche Bescheinigung. Diese können Sie anschließend bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen, um Ihren Lkw-Führerschein zu beantragen bzw. verlängern.
Ärztlicher Untersuchungsumfang zur Überprüfung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen eines LKWs:
· Erfragung von persönlichen Risikofaktoren und Beschwerden
· Körperliche Untersuchung
· Labor (Blut und Urin)
· Besprechung und Bescheinigung
Wir führen diese Untersuchung gerne bei Ihnen durch. Sie brauchen einen ersten Termin für die Blut- und Urinuntersuchung und einen zweiten Termin für die körperliche Untersuchung und das Gespräch. Im Anschluss wird Ihnen Ihre Bescheinigung ausgestellt.