Vorsorgeuntersuchung für
gesetzlich Krankenversicherte
=Check-up
Anspruch auf eine allgemeine Gesundheitsuntersuchung haben gesetzlich Krankenversicherte ab dem 18. Lebensjahr je nach Altersgruppe in einem unterschiedlichen Turnus:
· Versicherte im Alter von 18 bis 34 Jahren: einmalig
· Versicherte ab 35 Jahre: alle drei Jahre
Der „Check-up“ umfasst unter anderem folgende Leistungen:
· Anamnese (Vorgeschichte)
· körperliche Untersuchung
· Messung des Blutdrucks, Größe und Gewicht
· Erfassung des Impfstatus
· Erfassung individueller Herz-Kreislauf- und Krebs-Risikofaktoren
· ärztliche Beratung und Aufklärung zu individuellen Risikofaktoren
Ab dem Alter von 35 Jahren wird außerdem eine Untersuchung des Urins sowie der Blutzucker- und Cholesterinwerte vorgenommen. Diese erfolgen mindestens 1 Tag vor der Untersuchung. Deshalb sind 2 Termine (Labor und Untersuchung) erforderlich.
Bei 18- bis 34-Jährigen werden Laboruntersuchungen nur dann durchgeführt, wenn entsprechende Risikofaktoren vorliegen.
Je nach Ergebnis der allgemeinen Untersuchung erfolgt im Anschluss eine Beratung, die die Erörterung individueller Verhaltensänderungen umfasst. Dabei kann der Arzt eine Präventionsempfehlung (=Vorsorgeempfehlung) für Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention ausstellen, unter anderem für die Bereiche Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressmanagement und Suchtmittelkonsum. Der Versicherte legt die Präventionsempfehlung (=Vorsorgeempfehlung) bei seiner Krankenkasse für die Inanspruchnahme eines entsprechenden Kurses vor.
Bei auffälligen Befunden erfolgt die weitere Abklärung (z.B. EKG, Sonographie, Blutuntersuchungen, Überweisung an Fachärzte).
Vorsorgeuntersuchung für privat Krankenversicherte
=Check-up
Ihre privatärztliche Gesundheitsuntersuchung (Check-up) umfasst unter anderem folgende Leistungen:
· Anamnese (Vorgeschichte)
· körperliche Untersuchung
· Messung des Blutdrucks, Größe und Gewicht
· Erfassung des Impfstatus
· Erfassung individueller Herz-Kreislauf- und Krebs-Risikofaktoren
· ärztliche Beratung und Aufklärung zu individuellen Risikofaktoren
(entsprechend Ziffer 29 der GOÄ)
Sie kann ab dem 18. Lebensjahr erfolgen. Je nach Ihrer Krankenversicherung ist sie jährlich möglich oder aber nur einmalig bis zum 34. Lebensjahr und dann alle 3 Jahre. Erkundigen Sie sich.
Wünschen Sie eine Urin- und Blutuntersuchung dabei, dann machen Sie bitte dazu einen weiteren Termin 1-3 Tage vorher aus.
Bei Beschwerden, auffälligen Befunden oder auf ihren Wunsch erfolgen weitere Untersuchungen wie z.B. Sonografie, EKG, Lungenfunktionsuntersuchung, weitere Laboruntersuchungen, etc.
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