e-Rezept 

Wir haben auf das e-Rezept umgestellt.  
Wie bisher müssen Sie sich vor dem ersten Rezept im Quartal mit ihrer Krankenversicherungskarte in der Praxis vorstellen. 
Das e- Rezept wird dann vorbereitet, nach einer Bearbeitungszeit online gestellt und kann dann erst in der Apotheke durch Vorlage der Krankenversicherungskarte eingelöst werden.

Das e-Rezept gilt zunächst nur für Medikamente der gesetzlich Versicherten, nicht für Betäubungsmittel (Morphine) oder Hilfsmittel wie Kompressionsstrümpfe, etc. !
Somit  erhalten Privatpatienten und Polizisten keine e-Rezepte! 
Für diese Fälle gibt es weiterhin das  ausgedruckte Rezept in der Praxis!

Anforderung von Rezepten

Vor Ausstellung jedes ersten Rezeptes im Quartal muss vorher die Krankenversicherten karte eingelesen werden!!

Um unnötige Wartezeiten zu verhindern, haben Sie die Möglichkeit Rezepte für Folgeverordnungen per e-Mail oder Telefon vorab zu bestellen.


Für eine Bestellung per e-mail benutzen Sie bitte das untenstehende Formular.

Die bestellten e-Rezepte können am nächsten Tag  in der Apotheke mit ihrer Krankenversicherungskarte abgeholt werden. Privatrezepte, Rezepte für Hilfsmittel oder Betäubungsmittel müssen wie bisher in der Praxis ausgedruckt und abgeholt werden.

Bitte achten Sie bei der Anforderung darauf, dass Sie den
 Medikamentennamen und die Dosis angeben
z.B. Metoprolol 95mg 

Anforderungsformular


Für die telefonische Bestellung ihres Folgerezeptes erreichen sie uns unter unten stehender  Telefonnummer.

Bitte achten Sie bei der Anforderung darauf, dass Sie den Medikamentennamen, die Dosierung und die Einnahme angeben; z.B. Metoprolol 95mg 1-0-1 (=morgens und abends 1 Tablette)